Grundsätze

Behandlung

Die Behandlung der Patientinnen und Patienten wird nach Maßgabe der zum Behandlungszeitpunkt in Deutschland geltenden Qualitätsanforderungen und –normen durchgeführt.

Die Behandlung umfasst alle notwendigen medizinischen Handlungen während der Behandlungs­phase. Sie umfasst ferner Diagnostik und Behandlung von während des Krankenhausaufenthaltes auftretenden Komplikationen.

Eine Behandlung durch Dritte nach Abschluss der ambulanten und/ oder vollstationären Leistungen ist nicht Bestandteil des Behandlungsauftrags.

Das UKM ermöglicht die ambulante und stationäre Behandlung, freie Kapazitäten vorausgesetzt. Voraussetzung ist die Sicherung der Behandlungskosten durch die Patientinnen und Patienten in Form einer Vorauszahlung oder durch einen Kostenträger in Form einer Kostenübernahmeerklärung. Die Höhe der Vorauszahlung ergibt sich aus der Vorauskalkulation der Behandlungskosten. Danach wird durch die Patientinnen und Patienten der genaue Aufnahmetermin mit der jeweiligen behandelnden Klinik abgesprochen.

Kosten

Die Patientinnen und Patienten müssenauf seine Kosten bzw. auf Kosten eines anderen Kostenträgers sicherstellen, dass die für die Einreise der Patientinnen und Patienten und Begleitpersonen in die Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Visumformalitäten eingehalten werden. Die für die Erteilung von Visa notwendigen Einladungsschreiben stellt das UKM nach Abschluss eines Behandlungsvertrags zur Verfügung.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass das UKM für den Aufenthalt der Patientinnen und Patienten in der Bundesrepublik Deutschland keine Kosten übernimmt.

Das UKM versichert, dass Patientendaten nur zum Zweck medizinischer Behandlungen und für Zwecke, die damit in Zusammenhang stehen, verwendet werden.

Die Abrechnung medizinischer Leistungen erfolgt auf der Grundlage der jeweils geltenden deutschen Abrechnungssysteme (DRG-basiert) für stationäre Aufenthalte, Gebührenordnung für Ärzte bei ambulanten Behandlungen und bei Chefarztbehandlung).

Spenden

Bei Spendensammlungen und Spendenaufrufen zur Kostensicherung der Behandlung ausländischer Patientinnen und Patienten empfehlen wir die Einrichtung eines externen Spendenkontos bei einer spendensammelnden Organisation, von dem die Spende direkt an das UKM überwiesen werden kann. 

Bei Spenden, die direkt auf eine Bankverbindung unseres Universitätsklinikums eingezahlt werden, ist unbedingt eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Internationalen Patientenmanagements zwecks Prüfung und Zustimmung bzgl. dieser Verfahrensweise erforderlich. Spendenbescheinigungen werden auf besonderen Wunsch der Spender ausgestellt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir keine Information über die Patienten weitergeben. 

Hinweise für Patienten-Agenturen

Am Universitätsklinikum Münster wird eine Vielzahl von internationalen Patientinnen und Patienten behandelt, die zum Zwecke der medizinischen Versorgung in Deutschland einreisen oder im Rahmen von Notfallbehandlungen betreut werden.

Die organisatorische Unterstützung dieser Patientinnen und Patienten und die Abwicklung aller Finanzangelegenheiten werden von der Stabsstelle Internationales Patientenmanagement des UKM übernommen. Die Ansprechpartner und mehrsprachige Informationen für Patientinnen und Patienten finden Sie auf unserer Homepage.

In diesem Zusammenhang finden regelmäßig Kontakte zu Patientenbegleitenden statt, die im Auftrag der ausländischen Patientinnen und Patienten tätig werden. Um diesen Organisationen die Zusammenarbeit mit unserer Stabsstelle und dem UKM zu erleichtern, möchten wir die nachfolgenden Hinweise geben:

  • Die Patientenagenturen arbeiten ausschließlich im Auftrag der Patientinnen und Patienten und schließen ggf. mit diesen eine vertragliche Vereinbarung ab. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Patientenagenturen und dem UKM besteht nicht.
  • Vergütungen für die Vermittlung und Betreuung ausländischer Patienten durch Dritte (Vermittlerprovisionen) werden seitens des UKM nicht gezahlt.
  • Eine Werbung mit der Tatsache, Patientinnen und Patienten an das UKM zu vermitteln, ist grundsätzlich erlaubt. Für weitergehende Inhalte zum Leistungsspektrum und Versorgungsstrukturen darf dabei der Hinweis auf die Webseite des UKM (s.o.) genutzt werden. Andere Formen der Werbung mit dem Verweis auf das UKM bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Freigabe durch das UKM.
  • Für die Finanzabwicklung einschließlich der Form der Kostensicherung seitens des UKM gelten die Grundsätze und Hinweise, die auf der oben genannten Webseite unter Downloads in den dortigen Broschüren einsehbar sind.
  • Spendensammlungen und Spendenaufrufe zur Kostensicherung der Behandlung ausländischer Patienten bedürfen zwingend einer vorherigen Kontaktaufnahme mit der Stabsstelle Internationales Patientenmanagement.

Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte gerne an uns über die Mailadresse international-patients@ukmuenster.de.