Vorauskalkulation

Bei positiver Entscheidung erhalten Patientinnen und Patienten bzw. dessen Bevollmächtigter vom UKM eine schriftliche, unverbindliche Vorauskalkulation der Behandlungskosten für die Patientinnen und Patienten bezogen auf die durchzuführenden Leistungen. Des Weiteren wird durch das UKM ein Behandlungstermin bzw. Behandlungszeitraum mitgeteilt.

Wenn sich die Patientinnen und Patienten aufgrund des vorauskalkulierten Behandlungsbetrages für eine Behandlung am UKM entschieden hat, ist der von den Patientinnen und Patienten bzw. dessen Bevollmächtigtem unterzeichnete Behandlungsvertrag an das UKM zurückzusenden. Der Behandlungsvertrag wird vom UKM für 2 Monate aufrechterhalten.

Patientinnen und Patienten können nur nach Deutschland eingeladen werden, wenn der Betrag in Höhe der im Behandlungsvertrag ausgewiesenen Kostenkalkulation auf das Konto des UKM geleistet wurde. Nach Eingang des unterschriebenen Behandlungsvertrages und nach Eingang des vorauskalkulierten Betrages, wird das UKM eine Bestätigung für die Patientinnen und Patienten oder das Vermittlungsbüro übersenden, die bei der zuständigen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland mit dem Visumantrag durch die Patientinnen und Patienten eingereicht werden soll.

Die Aufnahmediagnose der Patientinnen und Patienten wird durch den behandelnden Arzt im UKM festgestellt. Der behandelnde Arzt des UKM informiert die Patientinnen und Patienten bei der Ankunft über die Art der Behandlung und führt eine sog. Risikoaufklärung durch.

 
 
 
 
 
 
 
Kontakt

Dr. med. Vincent Roman Hofbauer
Leiter
Oberarzt und Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

UKM International
Domagkstraße 11
D - 48149 Münster

ipm@ukmuenster.de
ukm-international.de

Tel: +49 251 83 - 5 78 98

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