Das UKM und Patientinnnen und Patienten vereinbaren einen Auftrag zur Durchführung der Behandlung im UKM schriftlich und in deutscher oder englischer Sprache. Der schriftliche Auftrag kann bei Eilbedürftigkeit per Fax übermittelt werden.
Vor Abschluss eines Behandlungsauftrags stellen Patientinnen und Patienten dem UKM die für die Behandlung notwendigen Patientenunterlagen in deutscher oder englischer Sprache zur Verfügung. Folgende Angaben werden benötigt:
- Einweisungsdiagnose und die erforderliche Behandlung (Angaben durch vorbehandelnde Ärzte); alternativ können diagnostische Vorbefunde und Beschreibungen des Krankheitsbildes zugeschickt werden, wenn die bisherige Diagnostik zu keiner Diagnosestellung geführt hat.
- Angaben zur Person von Patientin und Patienten (vollständiger Name, Adresse, Ort, Geburtsdatum, Telefonnummer, email-Adresse, Nummer und Gültigkeitsdatum des Passes).
- Angaben zum behandelnden Facharzt aus dem entsprechendem Land (Name, Krankenhaus, Niederlassungsort, email-Adresse und Telefonnummer) oder Angaben zum entsprechenden Hausarzt (Name, Niederlassungsort u. Telefonnummer)
- Wenn zutreffend Name und Telefon und E-mail der zuständigen Kontaktperson oder des Vermittlungsbüros.
- Hinweis zum Wunsch nach Chefarztbehandlung.
- Hinweis zum Wunsch nach Art der Unterbringung (1- oder 2-Bett-Zimmer), soweit Kapazitäten zur Verfügung stehen.
- Bei Abschluss eines Behandlungsvertrags durch ein Vermittlungsbüro muss eine Bevollmächtigung durch die Patientinnen und Patienten in deutscher Sprache dem UKM mit übersandt werden.
- Für eine eventuelle Rückzahlung von Restbeträgen ist die Angabe der internationalen Bankverbindung notwendig (IBAN-Nummer und SWIFT/BIC-Code)
Aufgrund dieser Unterlagen wird durch das UKM die Entscheidung getroffen, ob eine Behandlung im UKM aus medizinischer Sicht sinnvoll erscheint. Das UKM entscheidet, ob es den Patienten aufnehmen oder nicht aufnehmen wird. Die Entscheidung übermittelt das UKM an die Patientinnen und Patienten bzw. dessen Bevollmächtigten umgehend nach Abschluss seiner Prüfung in schriftlicher Form, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen nach Eingang des Auftrags.