Zusatzleistungen

Das UKM organisiert auf Anfrage und gegen Kostenübernahme durch die Patientinnen und Patienten eine Unterbringung eventueller Begleitpersonen in geeigneten Appartmentanlagen oder Hotels in Münster. Ansonsten obliegt den Patientinnen und Patienten die Organisation der Unterbringung der Begleitperson. Sofern es die räumlichen Möglichkeiten des UKM zulassen, kann auf Wunsch gegen entsprechende Kostenerstattung durch die Patientinnen und Patienten eine Begleitperson der Patientinnen und Patienten im UKM aufgenommen werden. Die Aufnahme einer Begleitperson der Patientinnen und Patienten kommt insbesondere bei minderjährigen Patientinnen und Patienten in Betracht.

Die Verpflegung für die Begleitperson während des Aufenthalts in Deutschland sowie sämtliche anfallenden Kosten, die mit dem Aufenthalt der Begleitperson in Münster bzw. Deutschland verbunden sind, liegen nicht in der Verantwortung des UKM und sind durch die Begleitperson bzw. die Patientinnen und Patienten zu organisieren und zu finanzieren. Auf Wunsch können diese Leistungen über die Verpflegungseinrichtungen des UKM bei Kostenübernahme organisiert werden.

Bei Kostenübernahme durch Dritte muss die Verrechnung von Zusatzleistungen ausdrücklich schriftlich genehmigt werden.